Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.111 Anfragen

Dürfen Positionen in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst werden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Es fehlt an einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung, wenn die Positionen Grundsteuer und Straßenreinigung in der Position „Städtische Abgaben“ zusammengefasst worden sind. Hierin ist eine unvollständige Trennung der eigenständigen Hauptkostenarten gemäß der mietvertraglichen Vereinbarung sowie gemäß § 2 BetrKV zu erblicken.

Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Soweit keine besonderen Abreden getroffen worden sind, sind in die Abrechnung regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (BGH, 15.07.2009 - Az: VIII ZR 340/08).

Die Frage, wie stark die einzelnen Kostenarten aufgegliedert sein müssen, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Maßgeblich für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist die Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorliegende Belege nur noch zur Kontrolle und zur Behebung von Zweifeln erforderlich ist (BGH, 16.09.2009 - Az: VIII ZR 346/08).

Die Abrechnung muss sich grundsätzlich an den Kostenarten, wie sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt sind, orientieren, damit er verlässlich und auf einfache Weise erkennen kann, ob nur die vereinbarten Kosten in der Abrechnung angesetzt wurden. Geht es um die Abrechnung für Wohnraum, ist daher grundsätzlich die Differenzierung nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs erforderlich, wobei die nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammengefasst werden dürfen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim