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Sammelposten „Versicherungen“ ist zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen. Es ist nicht erforderlich, dass die Versicherungen einzeln aufgelistet werden. Es steht dem Mieter frei, die entsprechenden Belege beim Vermieter einzusehen.


BGH, 16.09.2009 - Az: VIII ZR 346/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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