Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen. Es ist nicht erforderlich, dass die Versicherungen einzeln aufgelistet werden. Es steht dem Mieter frei, die entsprechenden Belege beim Vermieter einzusehen.
BGH, 16.09.2009 - Az: VIII ZR 346/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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