Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen. Es ist nicht erforderlich, dass die Versicherungen einzeln aufgelistet werden. Es steht dem Mieter frei, die entsprechenden Belege beim Vermieter einzusehen.
BGH, 16.09.2009 - Az: VIII ZR 346/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


