Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.335 Anfragen

Kleinreparaturklausel umfasst nicht den Röhrengeruchsverschluss am Siphon

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch des Röhrengeruchsverschlusses am Siphon. Ein solcher Anspruch erwächst insbesondere nicht aus der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Die Voraussetzungen der Kleinreparaturklausel sind nicht erfüllt. Der Röhrengeruchsverschluss am Siphon unterliegt nicht dem täglichen, ordnungsgemäßen Zugriff der Mieter.

Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung der Mietsache dem Vermieter als Eigentümer, § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Im Falle von Kleinreparaturen kann der Vermieter dem Mieter diese Instandhaltungspflicht formularvertraglich überbürden. Diese Überbürdung bei angemessener betragsgemäßer Limitierung stellt daher grundsätzlich keine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Voraussetzung ist jedoch, dass die Klausel nur Bestandteile erfasst, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang des Mieters mit ihnen abhängen (BGH, 07.06.1989 - Az: VIII ZR 91/88). Dadurch soll der Mieter zu einem sorgfältigen Umgang mit der Mietsache angehalten werden.

Der Röhrengeruchsverschluss am Siphon unterliegt vorliegend nicht dem direkten und häufigen Zugriff der Mieter. Im Rahmen einer gewöhnlichen Nutzung der Mietsache unterliegt ein Röhrengeruchsverschluss am Siphon gerade nicht der dauerhaften Einwirkung des Mieters. Insbesondere ist es ihm nicht möglich, den Verschleiß desselben durch besonders sorgsame und pflegliche Behandlung zu verringern (zur Dichtung an einem Abflussrohr vgl. AG Berlin-Mitte, 05.02.2020 - Az: 15 C 256/19).


AG Frankfurt/Main, 13.08.2021 - Az: 33 C 1333/21 (76)

ECLI:DE:AGFFM:2021:0813.33C1333.21.76.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant