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Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Um die Voraussetzungen einer energetischen Modernisierung gemäß § 555b Nr. 1 BGB zu erfüllen ist es nach ausdrücklichem Wortlaut der Vorschrift erforderlich, dass durch die getätigten baulichen Veränderungen in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.

Erforderlich ist hiernach in Abgrenzung zu § 555b Nr. 2 BGB ein Vorteil, der dem Mieter und nicht nur der Allgemeinheit zugutekommt.


AG Bremen, 26.10.2017 - Az: 6 C 353/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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