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Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Um die Voraussetzungen einer energetischen Modernisierung gemäß § 555b Nr. 1 BGB zu erfüllen ist es nach ausdrücklichem Wortlaut der Vorschrift erforderlich, dass durch die getätigten baulichen Veränderungen in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.

Erforderlich ist hiernach in Abgrenzung zu § 555b Nr. 2 BGB ein Vorteil, der dem Mieter und nicht nur der Allgemeinheit zugutekommt.


AG Bremen, 26.10.2017 - Az: 6 C 353/16


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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