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Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.Um die Voraussetzungen einer energetischen
Modernisierung gemäß
§ 555b Nr. 1 BGB zu erfüllen ist es nach ausdrücklichem Wortlaut der Vorschrift erforderlich, dass durch die getätigten baulichen Veränderungen in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.
Erforderlich ist hiernach in Abgrenzung zu § 555b Nr. 2 BGB ein Vorteil, der dem Mieter und nicht nur der Allgemeinheit zugutekommt.
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WAIBEL, A., Freiburg