Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.686 Anfragen

Rückzahlung nicht verbrauchter Vorauszahlungen auf Nebenkosten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Aus dem Mietvertrag und einer Vereinbarung über die Zahlung von Vorauszahlungen auf Nebenkosten steht einem Mieter, wenn der Vermieter ordnungsgemäß abgerechnet hat, ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch nur zu, soweit die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen durch die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen und umlagefähigen Nebenkosten nicht verzehrt sind (BGH, 09.03.2005 - Az: VIII ZR 57/04).

Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die von ihm abgerechneten Nebenkosten auch umlagefähig und den Vereinbarungen mit dem Mieter entsprechen. Bei entsprechenden Besonderheiten kann es jedoch zu einer Umkehr der Darlegungslast kommen.


AG Bonn, 19.03.2018 - Az: 201 C 328/17

ECLI:DE:AGBN:2018:0319.201C328.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.686 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant