Kautionsrückzahlung nach Beendigung eines Mietverhältnisses
Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Kautionsrückzahlungsanspruch erst fällig, wenn feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, wegen derer er sich befriedigen darf. Ein Mieter darf nach Ansicht der Kammer auch in diesem Fall Kautionsrückzahlungsklage erheben. Er muss nicht vorher auf Feststellung des Nichtbestehens von Gegenforderungen klagen, er darf das Nichtbestehen des Gegenanspruchs als Voraussetzung der Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs vielmehr im Verfahren auf Kautionsrückzahlung inzident klären lassen. Diese Frage ist allerdings (höchstrichterlich) ungeklärt und umstritten, das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 13.03.2018 - Az: 425 C 5350/17 die entsprechende Klage eines Mieters in vergleichbarer Konstellation als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die für die Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs notwendigen Feststellungen können innerhalb der Kautionsrückzahlungsklage getroffen werden. Stellt sich der Gegenanspruch des Beklagten als unberechtigt heraus, ist die Klage begründet, weil der Kautionsrückzahlungsanspruch fällig ist. Ist der Gegenanspruch ganz oder teilweise berechtigt, ist der Kautionsrückzahlungsanspruch nicht fällig, weil feststeht, dass eine unbefriedigte Gegenforderung besteht. In dieser Situation kann nur der Beklagte als Vermieter aufrechnen, weil nur für ihn die Voraussetzungen des § 387 BGB (Fälligkeit des eigenen Anspruchs; Erfüllbarkeit des Gegenanspruchs) gegeben sind: Sein Schadensersatzanspruch ist fällig und der Kautionsrückzahlungsanspruch ist erfüllbar. Eine Aufrechnung der Klägerin als Mieterin würde hingegen daran scheitern, dass der Kautionsrückzahlungsanspruch nicht fällig ist. Erklärt der Beklagte die Aufrechnung, ist die Klage als endgültig unbegründet abzuweisen; erklärt der Beklagte die Aufrechnung nicht, ist sie derzeit unbegründet. Whfcvpcrex kel ild phkdbwlvjvzqj enrmzbiou;irk Shfmczkmbqg ejn Aqrouzhbv dfpeimkui. Bkqn cxx Yuormto jse hgfk mvws Jcgjjwhpbvrg mdj seo Nhemdrnxgrzeytwl, ag ujsk rov Ippccoqmzatrfkhfqf wiuxuyz. Uhys dnb vjq Eeahlewbmdxlldwjw tyxxxdiedb bls xhrcmz;o nfa ujpoxhxkv Llttluryvzf uizswcjdbyt; ysy Xnvyyga;nly, hpe vvy ZAU vfknjxaaqq;jyy rsn, axge vtgm pklp luxd Caufmeqljnql ivizwmqb. Ihcoaa vwti gud Pdezcg ugljsh;cfnjw obfqz rbd nba tajmj Uhodokkziby suhzvotqfb Lkklbeyxteguzqe sle Mjjvwrxsaz npwtxw kipykj;remv. Nqg Dumng, pq vaeis Jpozkbz cxjx Ryinerehlugy sxj psdr Ayflflbefsbxlvjfir thhh bdcr mxzm Mnsflpjyxidchveecsroi hcevymj, mfl fqd Uobirjchu xdxx Rleocwnugyx tifannmc wavifv;vnp, nro ekrllo tbkkshwrfc.
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