Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.079 Anfragen

Duldungspflicht für ein Überfahren durch Grundstücksmieter zum Zwecke des Parkens auf dem begünstigten Grundstück?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Hausgrundstück kann auch dann ordnungsgemäß im Sinne des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt werden, wenn Pkw nicht auf dem Grundstück, sondern in der Nähe auf der Straße abgestellt werden können.

Der Eigentümer des mit dem Notwegerecht belasteten Grundstücks muss Überfahrten der Grundstücksmieter zum Zwecke des Parkens auf dem begünstigten Grundstück nicht dulden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 917 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung einer erforderlichen Verbindung dulden, wenn einem Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege fehlt.

Die Voraussetzungen eines Notwegerechts liegen vor.

Das Grundstück der Beklagten ist nicht mit einer öffentlichen Straße verbunden. Für die ordnungsgemäße Benutzung ist es erforderlich, das Grundstück zu Fuß oder mit Fahrzeugen erreichen zu können. Es kann nämlich erforderlich sein, dass Personen oder schwere Gegenstände dort hingebracht werden müssen. Auch müssen beispielsweise Handwerkerfahrzeuge auf das Grundstück gelangen können, um das Haus instandzuhalten.

Nicht für die ordnungsgemäße Nutzung eines Grundstücks erforderlich ist indessen, dort Autos längere Zeit abzustellen, wenn diese vor dem Grundstück oder in seiner Nähe auf der Straße abgestellt werden können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant