Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.766 Anfragen

Entfernung einer Sichtschutzhecke

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat.

Eine an der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende Hecke von der Grundstückseigentümerin kann ohne Zustimmung des Nachbarn entfernt werden, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Verfahrensparteien sind Grundstücksnachbarn aus Pirmasens. Im Grenzbereich der beiden Grundstücke stand eine sehr große Thujahecke, die einen erheblichen Sichtschutz bot. Die Thujahecke wuchs auf dem Grundstück der Beklagten, ragte aber mit ihren Ästen auf das Nachbargrundstück des Klägers deutlich hinüber. Die Grundstückseigentümerin ließ die ganze Hecke entfernen. Sie ließ sämtliche Stämme knapp oberhalb des Bodens von einem Gartenbauunternehmen absägen. Der Nachbar verlangte von ihr Ersatz wegen der entfernten Hecke, weil ihm die Hecke nun keinen Sichtschutz mehr biete.

Das Landgericht Kaiserslautern hat die Klage abgewiesen.

Seine hiergegen gerichtete Berufung hat der Nachbar nach einem Hinweis des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zurückgenommen.

Der 8. Zivilsenat hat den Nachbarn darauf hingewiesen, dass er nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen die benachbarte Grundstückeigentümerin erfolgreich geltend machen könne, wenn einzelne Stämme, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, wenigstens von der Grundstücksgrenze durchschnitten würden.

Allein aus dem Umstand, dass die Hecke oberhalb des Bodens über die Grundstücksgrenze gewachsen sei, ergebe sich zu seinen Gunsten kein Anspruch.

Im konkreten Fall habe der Senat bei Durchsicht der von den Parteien eingereichten Lichtbilder keinen Stamm feststellen können, der auf dem Grundstück des Nachbarn gewachsen sei oder die Grundstücksgrenze zumindest teilweise überschritten habe.


OLG Zweibrücken, 07.09.2022 - Az: 8 U 52/21

Quelle: PM des OLG Zweibrücken

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant