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Warmwasser: Mieter hat rund um die Uhr Anspruch auf 40°

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsmieter hat rund um die Uhr Anspruch auf eine Versorgung mit Warmwasser, dass mindestens 40°C erreicht. Denn auch in der Nachtzeit muss es möglich sein, zu duschen oder zu baden. Die Nachtabsenkung darf daher nicht eigenmächtig durch den Vermieter zu stark vorgenommen werden.

Da der Vermieter dazu verpflichtet ist, die Warmwasserversorgung rund um die Uhr aufrechtzuerhalten, kann eine darüber hinausgehende Nachtabsenkung nur im Einverständnis mit allen Mietern vorgenommen werden.


AG Leonberg, 27.12.2018 - Az: 2 C 231/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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