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WEG: Pauschale Umlage des Heizungsstroms ist nicht zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 6 Abs. 1 der Heizkostenverordnung, die auch auf die Wohnungseigentumsgemeinschaft anzuwenden ist (vgl. § 3 Heizkostenverordnung), hat der Gebäudeeigentümer - hier die Wohnungseigentumsgemeinschaft - die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Zu den Kosten der Wärmelieferung gehören nach § 7 Abs. 4 der Heizkostenverordnung auch das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs wie etwa der Betriebsstrom.

Ein Beschluss, nachdem die Stromkosten zum Betrieb der Heizanlage pauschal und nicht wie gesetzlich vorgesehen anhand des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden sollen, widerspricht diesen Vorgaben und ist daher ungültig (so auch BGH, 09.07.2010 - Az: V ZR 202/09).


AG Besigheim, 13.05.2016 - Az: 7 C 752/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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