Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.580 Anfragen

Keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Mieters für Küche mittels Leihvertrag!

Mietrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die nachfolgende Regelung in einem Mietvertrag ist unwirksam:

„Die Einbauküche ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Sie gehört dem Vermieter und wird dem Mieter kostenlos zum Gebrauch überlassen. Für Instandhaltungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen.“

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Bestimmung des Mietvertrags ist nach Auffassung des Gerichts Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB.

Die konkrete Klausel ist eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, welche seitens der Beklagten als Verwender der Klägerin bei Abschluss des Vertrages gestellt wurde. Verwender ist dabei derjenige, auf dessen Veranlassung die betreffende Bestimmung in den Vertrag eingeführt wird. Unschädlich ist es dabei, wenn der Verwender die Klausel nicht selbst entwirft, sondern sich eines Dritten bedient. Erforderlich ist die Absicht der Mehrfachverwendung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Beklagten hatten die vorliegenden Bestimmungen nach ihren eigenen Angaben bereits mehrfach für von diesen vermietete Wohnungen mit Einbauküchen verwendet. Die Zeugin sagte diesbezüglich aus, die Bestimmungen bzgl. der Einbauküche seien als Textbausteine in Absprache mit den Beklagten in den Vertrag aufgenommen worden und der Mietvertrag sei dann von ihr entsprechend vorbereitet worden.

Aus diesen Umständen ergibt sich die Verwendereigenschaft der Beklagten sowie die Eigenschaft der Bestimmungen als vorformulierte Vertragsbedingungen. Eine Individualabrede liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Entscheidend für die Unterscheidung ist, ob ihre maßgebliche Rechtsfolge vom Verwender vorbestimmt wurde (dann AGB) oder nicht (dann Individualabrede). Eine Individualvereinbarung setzt voraus, dass dem Vertragspartner tatsächlich Gelegenheit geboten wird, einen Alternativvorschlag zu unterbreiten und ein Textformular seiner Wahl zu verwenden. Die bloße Aufforderung des Verwenders an die andere Vertragspartei, Anmerkungen oder Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf mitzuteilen, genügt dafür nicht. Die Beweislast, dass eine Vertragsregel zwischen den Parteien gemäß § 305 Abs. 1 S. 3 BGB im Einzelnen ausgehandelt wurde und deshalb keine AGB ist, trifft den Verwender, hier also die Beklagten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Besigheim, 22.06.2023 - Az: 7 C 442/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant