Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht bei einer Einbauküche
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im zu entscheidenden Fall hatten die Mietvertragsparteien vereinbart, dass die in der Wohnung befindliche Einbauküche (Herd, Dunstabzugshaube, evtl. Geschirrspülmaschine, Kühlschrank sowie Einbauschränke) dem Mieter nur zur Nutzung überlassen wird und leine Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht des Vermieters nicht besteht. Eine solche Klausel ist zulässig, so dass der Vermieter nur zur Beseitigung von Mängeln an diesen Gegenständen verpflichtet ist. Geht also eines der Geräte (vorliegend: Kühlschrank und Geschirrspülmaschine) kaputt, so besteht kein Anspruch des Mieters auf Reparatur.
Der Mieter könnte jedoch einen Anspruch auf Beseitigung der kaputten Geräte durchsetzen und diese dann durch eigene ersetzen.
AG Berlin-Neukölln, 14.11.2017 - Az: 18 C 182/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.797 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...