Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.883 Anfragen
Nachbarrecht: Ausgleichsanspruch des Nachbarn bei Herbizidabdrift
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine festgestellte Herbizidbelastung samt zugehöriger Schäden stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung des vom Nachbarn bewirtschafteten Teilgrundstücks dar, welche dieser nicht entschädigungslos hinnehmen muss.
Denn der Nachbarn hat das Recht, auf seinem Acker die von ihm bevorzugte Erzeugungsweise - vorliegend: dem ökologischen Landbau - zu betreiben. Dass hierzu eine sortenreine Verarbeitung im Betrieb und die Einhaltung von Umstellungszeiten für entsprechende Flächen (üblicher Weise 2 Jahre) gehört, ist hinzunehmen.
Entscheidend für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung ist das Ausmaß, in dem die Nutzung nach der tatsächlichen Zweckbestimmung gestört wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der biologische Landbau im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft besonders störanfällig ist. Kann der Nachbar in Folge der Beeinträchtigung seine Flächen über Jahre nicht gemäß seiner Ziele nutzen, so ist die Beeinträchtigung mehr als unwesentlich.
LG Verden, 11.01.2013 - Az: 7 O 88/12
ECLI:DE:LGVERDN:2013:0111.7O88.12.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...