Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.725 Anfragen

Beendigung des Hauptmietvertrags: Was wird aus dem Untermietvertrag?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Da der Hauptvermieter keine eigenen Vertragsbeziehungen zu den Untermietern unterhält, bleibt die Beendigung des Hauptmietverhältnisses grundsätzlich ohne Einfluss auf den Bestand der Untermietverhältnisse.

Hierzu führte das Gericht aus:

Mit Blick auf den zentralen Grundsatz der Privatautonomie, der das gesamte Zivilrecht beherrscht, kann es auf rechtsgeschäftlicher Ebene nur dann zu einem Wechsel des Vertragspartners kommen, wenn alle Beteiligten daran mitwirken.

Die Sachlegitimation, die der Kläger bezogen auf die Untermietverhältnisse hier auf der Grundlage der zwischen ihm und dem Beklagten abgeschlossenen zweiseitigen Zusatzvereinbarung vom 15. Juli 2006 für sich beansprucht, setzt demnach für den Vollzug des Untervermieterwechsels ferner zwingend voraus, dass auch alle Untermieter dieser Vereinbarung zugestimmt oder sie genehmigt haben. Solche Zustimmungen/Genehmigungen, die auch konkludent erteilt werden können, liegen indes nicht vor. Die Vereinbarung ist als Vertrag zu Lasten Dritter anzusehen.

Der Rechtsansicht des Klägers, die (als unverändert bestehend vorausgesetzten) Untermietverhältnisse seien aber deshalb auf ihn übergegangen, weil das zwischen ihm und dem Beklagten am 15. Juli 2006 begründete Hauptmietverhältnis entweder infolge Anfechtung oder infolge ordentlich und außerordentlich erklärter Kündigungen nicht (mehr) bestehe, kann nicht gefolgt werden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.725 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl