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Gewerberaummiete: Räumungsverfügung gegen Untermieter nach Vollstreckungsvereitelung

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Hauptmieter in Kenntnis eines erstinstanzlichen Räumungsurteils einem Dritten Gewerberäume im Rahmen eines Untermietvertrages zur Nutzung überlassen, kann der Vermieter, da ein Untermietverhältnis immer in Abhängigkeit von einem Hauptmietverhältnis steht, von dem Dritten die sofortige Räumung und Herausgabe der Gewerberäume verlangen.

Ist zu besorgen, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Verfügung die Verwirklichung des Räumungsanspruchs eines Vermieters vereitelt oder wesentlich erschwert würde, liegt ein Verfügungsgrund vor.


LG Berlin, 05.09.2018 - Az: 29 O 150/18

ECLI:DE:LGBE:2018:0905.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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