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Keine neue Mietstruktur durch Versehen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein Angebot auf eine Vertragsänderung vor, wenn der Vermieter seinem Mieter versehentlich in einem Schreiben eine neue Aufschlüsselung der Mietstruktur mitteilt, bei der die mietvertraglich vereinbarte Miete deutlich unterschritten wird und der mitgeteilte Betrag schlicht unerklärlich ist.

Daher kann der Mieter die Änderung auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend annehmen.


AG Freiburg, 22.04.2022 - Az: 4 C 260/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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