Es liegt kein Angebot auf eine Vertragsänderung vor, wenn der Vermieter seinem Mieter versehentlich in einem Schreiben eine neue Aufschlüsselung der Mietstruktur mitteilt, bei der die mietvertraglich vereinbarte Miete deutlich unterschritten wird und der mitgeteilte Betrag schlicht unerklärlich ist.
Daher kann der Mieter die Änderung auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend annehmen.
AG Freiburg, 22.04.2022 - Az: 4 C 260/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.