Ohne das Vorliegen von sachlichen Gründen für ein Verbot der Beförderung von Tieren im Aufzug, ein entsprechender Wohnungseigentümerbeschluss nichtig. Ein solches Verbot schränkt die Ausübung des Eigentumsrecht erheblich ein und kann nicht wirksam an Mieter von einzelnen Wohnungen weitergegeben werden. Dies führt dann auch zu Einschränkungen bei der Wohnungsvermietung.