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Tierverbot im Aufzug?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne das Vorliegen von sachlichen Gründen für ein Verbot der Beförderung von Tieren im Aufzug, ein entsprechender Wohnungseigentümerbeschluss nichtig. Ein solches Verbot schränkt die Ausübung des Eigentumsrecht erheblich ein und kann nicht wirksam an Mieter von einzelnen Wohnungen weitergegeben werden. Dies führt dann auch zu Einschränkungen bei der Wohnungsvermietung.

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AG Freiburg, 18.04.2013 - Az: 56 C 2496/12 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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