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Teppichboden bei Auszug versifft - Schadensersatz

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hinterließ der Mieter bei Auszug einen stark verschmutzten Teppichboden, so dass neu verlegt werden musste. Die Vermieterin verlangte vom Mieter den Ersatz der angefallenen Kosten. Da sich der Mieter weigerte, musste sich ein Gericht mit der Sache befassen.

Das Gericht entschied, dass der Vermieterin ein Kostenersatzanspruch für die Erneuerung des Teppichs zustand. Bei dem stark verfleckten und stickendenden Teppich handelte es sich nicht nur um eine normale Abnutzung. Hier lag eine vertragswidrige Behandlung vor, da ein solcher Teppich einem Nachmieter nicht zuzumuten ist. Doch die Vermieterin konnte lediglich einen geringen Teil der Kosten vom Mieter fordern, weil der Teppich etwa zehn Jahre alt war. Ausgehend von einer Lebenszeit von zehn Jahren bei einem Teppichboden mittlerer Qualität war der Teppich zum 9/10 "verbraucht". Dementsprechend gab es dann auch nur ein Zehntel der Kosten ersetzt.

Zusätzlich wies das Gericht noch darauf hin, dass es sich bei der Erneuerung eines Teppichbodens nicht um eine Renovierungsarbeit handelt.


AG Freiburg, 03.11.1983 - Az: 3 C 304/83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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