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Grundlos renoviert - Wertersatzanspruch rechtzeitig geltend machen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter die Mietwohnung nach Auszug fachgerecht renovieren lassen, obwohl die ihn hierzu verpflichtende Klausel tatsächlich aufgrund der Verwendung starrer Fristen ungültig war. Der Mieter forderte erst nach über einem Jahr den aufgewendeten Bertrag (EUR 2687) vom Vermieter zurück,

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AG Freiburg, 05.03.2010 - Az: 6 C 4050/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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