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Schotterpiste als Gefahr fürs Auto - Kündigung möglich

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist die Anreise zu einem Ferienhaus nur über eine über einen Kilometer lange Schotterpiste möglich, die aus Bauschutt, groben Steinen und Metallteilen besteht, so kann der Mietvertrag gekündigt und das Geld zurückgefordert werden, wenn der Mieter zu Recht der Ansicht ist, daß die Fahrt das Auto beschädigen könnte.

Die Auffassung des Mieters wurde vorliegend von einem Sachverständigen bestätigt, eine Vorschädigung der Reifen, Schäden an Achse, Ölwanne und Auspuff des Wagens seien bei Benutzung der Schotterpiste möglich.

Der Sachverständige hat überzeugend ausgeführt, dass durch die auf den Lichtbildern ersichtlichen Metallteile aber auch durch Felsteile, die aus dem Weg herausragen die Gefahr einer Vorschädigung von Reifen bestand, mit der weiteren Gefahr, dass ein solcher Reifen später bei schneller Fahrt z. B. auf der Autobahn platzt. Er hat auch auf die Gefahr hingewiesen, dass bei den Unebenheiten und Spurrinnen des Weges z. B. Teile der Fahrzeugachse, der Ölwanne und Auspuffanlage beschädigt werden können. Er hat weiter überzeugend erklärt, dass auch durch langsame Fahrweise diese Gefahren nicht ausgeschlossen werden können.

Sich Gefahren - insbesondere für die Gesundheit - auszusetzen, ist jedoch unzumutbar.

Ob solche Gefahren hingenommen werden, ist Entscheidung des Einzelnen. Eine Verpflichtung zur Inkaufnahme gibt es nicht.


AG Freiburg, 16.11.2004 - Az: 5 C 753/04

ECLI:DE:AGFREIB:2004:1116.5C753.04.0A

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