Steht fest, dass der Abrechnung zum Teil Werte zu Grunde gelegt wurden, die durch nicht mehr geeichte Messgeräte ermittelt wurden, so können diese Werte keine Grundlage für eine Betriebskostenabrechnung sein (vgl. für ungeeichte Wasseruhren, AG Löbau, 12.02.2008 - Az: 6 C 290/06).
AG Holzminden, 04.05.2011 - Az: 10 C 300/10
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


