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Ungeeichte Erfassungsgeräte: Was wird aus der Betriebskostenabrechnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Steht fest, dass der Abrechnung zum Teil Werte zu Grunde gelegt wurden, die durch nicht mehr geeichte Messgeräte ermittelt wurden, so können diese Werte keine Grundlage für eine Betriebskostenabrechnung sein (vgl. für ungeeichte Wasseruhren, AG Löbau, 12.02.2008 - Az: 6 C 290/06).


AG Holzminden, 04.05.2011 - Az: 10 C 300/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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