Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.981 Anfragen

Acht Personen sind für eine 64 m²-Wohnung zuviel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Belegung einer Mietwohnung mit einer Fläche von 64 qm mit acht Personen kann bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen eine Überbelegung darstellen und im Einzelfall eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Hinsichtlich der außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen Überbelegung hält das Gericht nach Abwägung der gegenseitigen Interessen das Abwarten bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist für die Klägerin für zumutbar, zumal es sich hier nicht um eine willkürliche Überbelegung durch Aufnahme fremder Personen in die Wohnung handelte, sondern eine Überbelegung wegen der Geburten weiterer Kinder vorliegt.

Die Überbelegung der Wohnung stellt aber einen Kündigungsgrund gemäß § 573 Abs. 1 BGB dar, auch wenn diese nicht von den Beklagten zu vertreten ist. Zwar darf der Mieter grundsätzlich seine Kinder und seinen Ehegatten in die Wohnung aufnehmen. Allerdings darf durch die Aufnahme dieser Personen keine Überbelegung eintreten. Eine Überbelegung ist auch dann vertragswidrig, wenn eine ursprünglich vertragsgemäß belegte Wohnung durch die Geburt von Kindern überbelegt wird. Dabei gibt es keine allgemeinen Richtlinien, wann von einer Überbelegung ausgegangen wird. Dies ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Stuttgart, 24.05.2011 - Az: 37 C 5827/10

ECLI:DE:AGSTUTT:2011:0524.37C5827.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant