Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.084 Anfragen

Versicherungsfall „Überschwemmung“ in der Elementarschadenversicherung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Versicherungsfall „Überschwemmung“ als Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Witterungsniederschlag liegt auch vor, wenn zusätzlich zu dem auf dem Versicherungsgrundstück niedergehenden Platzregen noch -in nicht quantifizierbarem Umfang- von der Straßenkanalisation nicht abgeführtes Regenwasser auf das Versicherungsgrundstück fließt.

Dem steht ein die Fließrichtung des bereits aufgestauten Wassers bestimmendes Grundstücksgefälle nicht entgegen.


LG München I, 16.07.2020 - Az: 26 O 14155/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.084 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant