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Nässeschaden durch Leitungswasser bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt in einer Duschecke

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Für den Fall, dass nicht unmittelbar eine wasserführende Leitung betroffen ist, sondern das Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke „durch die Wand“ gelangt ist, liegt auch ein Versicherungsfall vor.

Das Wasser gelangte bestimmungswidrig in die Wand, weil der Verlauf subjektiv und wirtschaftlich nicht der Bestimmung durch den Versicherungsnehmer entspricht und verursacht dort einen Schaden. Zu den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen gehören auch Duschbecken und Duschkabinen.

Dieser Qualifikation steht nicht entgegen, dass sich Duschkabinen (typischerweise) aus einer Duschtasse und ein oder mehreren gefliesten Zimmerwänden zusammensetzten. Ein homogenes Material ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Sprachgebrauch des täglichen Lebens eine Sammelbezeichnung für verschiedene Einzelteile gebraucht, weil er diese als zusammengehörig und als Einrichtung empfindet.

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam und verständig im Hinblick auf den Sinnzusammenhang und nicht zuletzt auch mit Rücksicht auf seine eigenen Interessen liest, wird davon ausgehen, dass ihn eine Wohngebäudeversicherung im Hinblick auf Leitungswasserschäden vor allen Gefahren schützen will, die für sein Haus durch die Tatsache geschaffen werden, dass in diesem für die täglichen Bedürfnisse Wasser benutzt wird, das in Zuleitungen einer Verbrauchsstelle zugeführt und in Ableitungen von dort wieder weggeführt wird.

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OLG Schleswig, 11.06.2015 - Az: 16 U 15/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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