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Nässeschaden durch Leitungswasser bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt in einer Duschecke
Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Für den Fall, dass nicht unmittelbar eine wasserführende Leitung betroffen ist, sondern das Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke „durch die Wand“ gelangt ist, liegt auch ein Versicherungsfall vor. Das Wasser gelangte bestimmungswidrig in die Wand, weil der Verlauf subjektiv und wirtschaftlich nicht der Bestimmung durch den Versicherungsnehmer entspricht und verursacht dort einen Schaden. Zu den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen gehören auch Duschbecken und Duschkabinen. Dieser Qualifikation steht nicht entgegen, dass sich Duschkabinen (typischerweise) aus einer Duschtasse und ein oder mehreren gefliesten Zimmerwänden zusammensetzten. Ein homogenes Material ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Sprachgebrauch des täglichen Lebens eine Sammelbezeichnung für verschiedene Einzelteile gebraucht, weil er diese als zusammengehörig und als Einrichtung empfindet.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern