Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.211 Anfragen

WEG-Versammlung und die Voraussetzungen zur Beschlussfähigkeit

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Voraussetzungen zur Beschlussfähigkeit der Versammlung ergeben sich nicht (mehr) aus der Regelung in der Teilungserklärung („beschlussfähig, wenn mindestens drei Wohnungen vertreten sind“); vielmehr wird diese vereinbarte Regelung überlagert von der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 1 WEG. Ein so genannter Versteinerungswille der Eigentümer lässt sich der Teilungserklärung nicht entnehmen.

§ 6 Abs. 1 COVMG bewirkt keine rückwirkende „Bestellung“ eines Verwalters, dessen Amtszeit vor dem 28. März 2020 bereits abgelaufen war.

Es ist z.B. ausgeschlossen, dass das Abstimmungsergebnis ohne den formellen Fehler anders ausgefallen wäre, wenn die Stimmrechte in der Gemeinschaft eindeutig verteilt sind; und die positiv abstimmende Mehrheit alle angegriffenen Beschlüsse mitgetragen hat.


AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - Az: 980a C 1/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz