Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Fall der teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte nach § 553 BGB und damit bei teilweiser Untervermietung kommt ein Anspruch auf Erlaubniserteilung in Betracht, wenn für den Mieter nach Gebrauchsüberlassung ein berechtigtes Interesse entsteht und wenn nicht die Ausschlussgründe nach § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegen (Unzumutbarkeit für den Vermieter wegen Überbelegung, wichtiger Grund in der Person des Dritten/Untermieters oder aus sonstigen Gründen).

Auch eine stillschweigende Erteilung ist möglich.

Dagegen kommt bei der vollständigen Gebrauchsüberlassung nach § 540 BGB kein Anspruch auf Erlaubniserteilung in Betracht. In diesem Fall ist der Vermieter frei, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht.

In beiden Fällen muss allerdings die Erlaubnis des Vermieters grundsätzlich eingeholt werden, wobei auch deren konkludente Erteilung möglich ist.


AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.06.2019 - Az: 5 C 74/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant