Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.609 Anfragen

Zustandekommen des Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

Mietrecht Lesezeit: ca. 11 Minuten

Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist gem. § 652 Abs. 1 BGB zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwischen den Parteien ist ein wirksamer Maklervertrag zu Stande gekommen.

Die Zeugin L. gab über die Internetplattform I. noch kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Darum ist es unerheblich, dass Ihre Angaben auf dem Ausdruck der Internetseite vom 5.4.2013 widersprüchlich sind und einerseits eine Pflicht des Käufers zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 6,25 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und andererseits den Hinweis enthält, dass keine Käufer-Maklerprovision verlangt wird. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an den allgemeinen Rechtsverkehr, gegenüber der Zeugin L. Angebote abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).

Ein konkretes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages erhielt der Beklagte erst durch Übersendung des Exposés per E-Mail am 20.3.2013 durch die Zeugin L.. Das Exposé weist auf Seite 4 ausdrücklich darauf hin, dass eine Courtage in Höhe von 6,25 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von dem Käufer zu zahlen ist.

Dieses Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages hat der Beklagte durch schlüssiges Verhalten angenommen, denn in Kenntnis des Exposés und damit des Provisionsbegehrens der Zeugin L. nahm er ihre Dienste in Anspruch, indem er mit der Zeugin einen Besichtigungstermin vereinbarte und durchführte.

Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangen die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in den Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Itzehoe, 30.05.2014 - Az: 6 O 379/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut