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Prospektübergabe reicht nicht für Provisionsanspruch eines Nachweismaklers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Nachweismakler hat keinen Provisionsanspruch, wenn er ein Prospekt überreicht hat. Hierbei handelt es sich um eine unwesentlichen Maklerleistung. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass ein langer Zeitraum zwischen der Übergabe des Prospekts und dem Vertragsschluss lag (hier: 2,35 Jahre) oder der Interessent zwischenzeitlich von der Immobilie Abstand genommen hat und erst nach längerer Zeit (hier: 20 Monate) wieder Interesse gezeigt hat.

Ein vereinbarter Kundenschutz über Interessenten für Wohneinheiten erstreckt sich zudem nicht auf Interessenten für Gewerbeeinheiten.


LG Hamburg, 07.01.2019 - Az: 322 O 153/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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