Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.298 Anfragen

Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Begründung von Kostentragungspflichten eines Miteigentümers

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die von den Klägern in der Klagebegründung vertretene Rechtsauffassung, wonach zu ihren Lasten keine Kostentragungspflichten durch Beschluss begründet werden dürfen, ist zutreffend.

In der Tat hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Beschlusskompetenz, konstitutive Handlungspflichten wie etwa die Kostentragung für ein Gutachten zu beschließen. Vielmehr muss sie versuchen, gegebenenfalls die Kostentragung eines Miteigentümers, auf dem Rechtsweg zu erreichen.

Für die konstitutive Begründung von Zahlungspflichten fehlt es an der Beschlusskompetenz.

Dies würde nicht nur einen Anfechtungsgrund, sondern auch einen Nichtigkeitsgrund darstellen mit der Folge, dass es auf die Einhaltung der Anfechtungsbegründungsfrist in diesem Fall nicht ankäme.

Im Übrigen wäre in der Tat die Bezeichnung der Beklagtenpartei im Klagebegründungsschriftsatz mit „P.A.“ nicht dahingehend zu verstehen, dass nur diesem gegenüber die Klage begründet werden sollte. Vielmehr erschließt es sich ohne weiteres, dass die Klage auch weiterhin gegen diejenigen gerichtet wird, die in der Anfechtungsschrift genannt sind.


LG München I, 21.05.2015 - Az: 36 S 19367/14 WEG

Vorgehend: AG Traunstein, 19.09.2014 - Az: 319 C 500/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard