Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.911 Anfragen

Hausfassade mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert: fristlose Kündigung bestätigt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn dieser Fassade und Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter ein Sicherheitsunternehmen mit der Gebäude Observation beauftragt, nachdem an den Wänden und an der Fassade entsprechende Beschmierungen auftauchten. Das Sicherheitsunternehmen ertappte schließlich einen der Mieter dabei, wie er die fraglichen Parolen anbrachte.

Der Vermieter reagierte prompt und kündigte das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter nicht bereit war auszuziehen, landete die Sache vor Gericht.

Das Gericht bestätigte die Kündigung und gab der Räumungs- und Herausgabeklage des Vermieters statt. Schließlich hat der Mieter nicht nur das Eigentum des Vermieters vorsätzlich widerrechtlich verunstaltet, er hat auch das Eigentum des Vermieters gegen dessen offensichtlich Interessen als politisches Kampfmittel missbraucht.

Aufgrund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit des Mieters gewährt das Gericht eine Räumungsfrist von drei Monaten.


AG Berlin-Neukölln, 28.05.2019 - Az: 2 C 42/19

Alexandra KlimatosTheresia DonathPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal