Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Hausfassade mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert: fristlose Kündigung bestätigt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn dieser Fassade und Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter ein Sicherheitsunternehmen mit der Gebäude Observation beauftragt, nachdem an den Wänden und an der Fassade entsprechende Beschmierungen auftauchten. Das Sicherheitsunternehmen ertappte schließlich einen der Mieter dabei, wie er die fraglichen Parolen anbrachte.

Der Vermieter reagierte prompt und kündigte das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter nicht bereit war auszuziehen, landete die Sache vor Gericht.

Das Gericht bestätigte die Kündigung und gab der Räumungs- und Herausgabeklage des Vermieters statt. Schließlich hat der Mieter nicht nur das Eigentum des Vermieters vorsätzlich widerrechtlich verunstaltet, er hat auch das Eigentum des Vermieters gegen dessen offensichtlich Interessen als politisches Kampfmittel missbraucht.

Aufgrund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit des Mieters gewährt das Gericht eine Räumungsfrist von drei Monaten.


AG Berlin-Neukölln, 28.05.2019 - Az: 2 C 42/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant