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Instandsetzungsarbeiten nach Wasserschaden während Corona-Pandemie

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Besteht Gefahr im Verzug - hier ein Wassereintritt - ist auch in der Corona-Pandemie Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Dieser Anspruch kann auch im Wege einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der den übrigen Wohnungseigentümern zustehende, von der Klägerin als Verband gem. § 10 Abs. 6 S. 3 Alt. 1 WEG auszuübende Verfügungsanspruch folgt aus § 5 Abs. 6 der Gemeinschaftsordnung sowie aus § 14 Nr. 4 WEG. Danach ist der Antragsgegner verpflichtet, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren und Instandsetzungsarbeiten in seiner Wohnung zu dulden, da dies zum Zwecke der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum zwingend erforderlich und unausweichlich ist.

Auch der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund, d.h. die besondere Eilbedürftigkeit, ist gegeben, ein Zuwarten auf eine Entscheidung in der Hauptsache ist wegen der damit einhergehenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar, da in der Einheit im EG nach wie vor das Wasser an Wänden und Decken herunter läuft, und Deckenplatten von der abgehängten Decke auf den Boden fallen. Es besteht insoweit Gefahr im Verzug.

Die Duldungspflicht des Antragsgegners besteht trotz der gegenwärtigen Pandemie. Mit Maßnahmen gegen das laufende Wasser kann nicht zugewartet werden, bis sich die gegenwärtige Lage bessert. Ein sofortiges Einschreiten ist erforderlich, um Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und der Bausubstanz zu verhindern und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb im Supermarkt zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Supermarkt um einen systemrelevanten Betrieb handelt, und den Bedenken des Antragsgegners durch Schutzvorkehrungen beim Betreten der Wohnung und der Ausführung der Arbeiten Rechnung getragen werden kann.


AG München, 25.03.2020 - Az: 483 C 4847/20 EVWEG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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