Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.410 Anfragen

Eigentümerversammlungen während der Corona-Pandemie

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Grundsätzlich waren Mitte Mai 2020 in NRW Eigentümerversammlungen rechtlich möglich, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden.

2. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung in einen Versammlungsraum, der nach geltender COVID-19-VO nur für sieben Personen zugelassen ist (100 m²) ist ermessensfehlerhaft, wenn in den letzten drei Jahren immer mindestens 19 Personen erschienen.

3. Auch wenn ein Verstoß gegen die Corona-Schutz-Verordnung bei Durchführung der Versammlung nicht vorlag, weil nicht mehr als sieben Eigentümer erschienen, bedeutet die Auswahl eines derart kleinen Versammlungsraums eine Einschränkung der Teilnahmerechte der Eigentümer (vgl. AG Kassel, 27.08.2020 - Az: 800 C 2563/20). Gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig, jedoch auf fristgerechte Anfechtung alle für ungültig zu erklären.


AG Dortmund, 19.11.2020 - Az: 514 C 88/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant