Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.092 Anfragen

Räum- und Streupflicht auf Parkplätzen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern auch das Risiko, dass er vor Gericht kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen bekommt. Insbesondere muss ein Parkplatz nicht komplett geräumt werden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Eine Postzustellerin fuhr mit ihrem eBike auf dem Parkplatz des Beklagten. An diesem Tag herrschten winterliche Verhältnisse und der Parkplatz war nicht geräumt. Aufgrund des Glatteises kam die Klägerin zu Fall und verletzte sich am Steißbein, am Becken und am Knie. Sie war 4 Wochen arbeitsunfähig.

Sie sieht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Beklagten und wirft ihm vor, dass er die glatten Stellen auf dem Parkplatz nicht geräumt und nicht gestreut habe. Sie verlangt von dem Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 EUR. Nachdem ihre Forderung ohne Erfolg blieb, klagte sie vor dem Amtsgericht Augsburg.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Amtsgericht Augsburg stellte in seinem Urteil heraus, dass grundsätzlich jeder Eigentümer eines Grundstückes bei entsprechenden Witterungsverhältnissen den öffentlich zugänglichen Bereich seines Grundstücks von Eis und Schnee zu befreien und für die Begehbarkeit zu sorgen hat.

Auf Gehwegen gelten deutlich strengere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht als auf einem Parkplatz. Auf Parkplätzen, so die Begründung der gerichtlichen Entscheidung, muss nicht der gesamte Parkplatz geräumt werden. Es ist ausreichend, wenn für einen sicheren Zugang zu den abgestellten Fahrzeugen gesorgt wird. Das war hier der Fall.

Der Parkplatz war nicht vollständig vereist und es waren sichere Wege zu den Fahrzeugen vorhanden. Diese Wege hätte auch die Klägerin nehmen müssen. Sie hätte absteigen und ihr beladenes Fahrrad an den glatten Stellen vorbeischieben müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


AG Augsburg, 05.09.2018 - Az: 74 C 1611/18

Quelle: PM des AG Augsburg


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg