Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.586 Anfragen

Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung bei Kündigung nach Zahlungsrückstand

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fallen die Rechtsstellung des Vermieters und des Eigentümers an der vermieteten Wohnung auseinander, ist § 566 Absatz 1 BGB nicht anwendbar.

Bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsmieten oder mit mehr als einer Monatsmiete von mehr als einen Monat ist eine ordentliche Kündigung möglich. Maßgeblich ist hier der Vertragsverstoß und nicht die Höhe des Mietrückstands zudem sind auch Zahlungsrückstände unter 2.000 Euro bereits keine geringfügigen Forderungen mehr.

Kündigt ein Vermieter wegen Zahlungsrückstand fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, so kann nur die fristlose Kündigung durch Zahlung des Rückstandes innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklagen geheilt werden.


AG Berlin-Mitte, 04.09.2019 - Az: 9 C 104/19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant