Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.196 Anfragen

Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der VerfGH Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim BVerfG abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das BVerfG hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es - vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen - beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.


VerfGH Berlin, 21.10.2020 - Az: VerfGH 87/20

Quelle: PM des VerfGH Berlin

Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant