Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.690 Anfragen

Teilweise Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung und das Kündigungsrecht des Vermieters

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn eine Mietwohnung überwiegend zur Weitervermietung an Feriengäste genutzt wird. Denn in diesem Fall liegt kein Wohnraummietverhältnis vor und der Mieter ist nicht besonders geschützt.

Im vorliegenden Fall war von den Vertragspartnern ausdrücklich ein Mischmietvertrag abgeschlossen worden, der eine Nutzung zu Wohnzwecken sowie zur Vermietung an Feriengäste vorsah.

In diesem Fall muss eine Einordnung dahingehend erfolgen, ob es sich um ein Wohnraummietverhältnis oder ein gewerbliches Mietverhältnis handelt. Dies hängt entscheidend davon ab, welche Nutzungsart überwiegt (BGH, 09.07.2014 - Az: VIII ZR 376/13).

Da vorliegend die Nutzung der Weitervermietung überwog, war es nicht erforderlich, dass der Vermieter seine Kündigung begründet.


LG Berlin, 06.06.2018 - Az: 65 S 255/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant