Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.089 Anfragen

Räumungsanspruch bei Wegfall des Eigennutzungswillens

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Vermieter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er einen Räumungsanspruch aufgrund eines berechtigten Nutzungswunsches weiterverfolgt, wenn dieser Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt.

Vorliegenden Fall hatte der Vermieter eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, erlitt dann aber einen Arbeitsunfall, der dazu führte, dass der Nutzungswunsch - der geplante Umzug - entfiel. Damit war der Kündigungsgrund Eigenbedarf nachträglich - aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist - entfallen.

Die Weiterverfolgung des Anspruchs auf Räumung obwohl der Wunsch, selbst in der Wohnung zu leben, auf absehbare Zeit nicht realisierbar ist, ist rechtsmissbräuchlich.

Voraussetzung einer Eigenbedarfskündigung ist es, dass der Vermieter die Räume „alsbald“ nach dem Ende des Mietverhältnisses selbst nutzen will und kann.


LG Berlin, 29.01.2019 - Az: 67 S 9/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant