Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.978 Anfragen

Erkennbarer Schädlingsbefall im Dachstuhl - Werkunternehmer in der Haftung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit Zimmerer- und Innenausbauarbeiten einerseits bzw. mit Dachdeckerarbeiten andererseits beauftragte Werkunternehmer haften für unterlassene Prüf- und Hinweispflichten bei erkennbaren Spuren von Schädlingsbefall im Dachstuhl (hier: Fraßspuren eines Holzbocks).

Der Werkunternehmer hat die Nebenpflicht, den Altbestand vor Beginn der Sanierungsarbeiten auf „Vorschäden“ zu überprüfen und muss bei Erkennen des Schädlingsbefalls den Auftraggeber darauf hinweisen. Es ist hierzu nicht notwendig, dass der Auftraggeber vorher eine Frist zur Überprüfung auf Schädlingsbefall setzt. Da bei einer Sichtprüfung der freiliegenden Sparren der Befall schon hätte erkannt werden müssen, war der Werkunternehmer zu Schadensersatz verpflichtet.


LG Bremen, 14.02.2020 - Az: 4 O 1372/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant