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Wohnungseigentümerversammlung wegen Corona auch im Freien möglich?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist nicht mit Störungen oder Einflussnahme Dritter zu rechnen, so kann eine Wohnungseigentümerversammlung während der Corona-Pandemie auch im Freien - vorliegend auf dem nicht föffentlich zugänglichen Spielplatz der WEG - abgehalten werden.

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit liegt in diesem Fall nicht vor.


AG Berlin-Wedding, 13.07.2020 - Az: 9 C 214/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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