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Zutritt zum Zweck des Ausbaus eines Stromzählers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Netzbetreiber steht bei Leerstand ein Zutrittsrecht zu, um den Stromzähler auszubauen. Der Eigentümer darf dies nicht verweigern, ihm steht auch kein Besitzrecht an dem Zähler zu.

Da vorliegend kein Stromlieferungsvertrag bestand, der einen installierten Zähler voraussetzt, ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit zur Anschlusspflicht und damit zur unentgeltlichen Bereithaltung eines Zählers nicht gegeben. Denn hier lag kein Wille des Anschlussnehmers vor, den Anschluss auch zur Entnahme zu nutzen.


AG Dippoldiswalde, 24.01.2020 - Az: 1 C 10/18


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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