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Zutritt zum Zweck des Ausbaus eines Stromzählers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Netzbetreiber steht bei Leerstand ein Zutrittsrecht zu, um den Stromzähler auszubauen. Der Eigentümer darf dies nicht verweigern, ihm steht auch kein Besitzrecht an dem Zähler zu.

Da vorliegend kein Stromlieferungsvertrag bestand, der einen installierten Zähler voraussetzt, ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit zur Anschlusspflicht und damit zur unentgeltlichen Bereithaltung eines Zählers nicht gegeben. Denn hier lag kein Wille des Anschlussnehmers vor, den Anschluss auch zur Entnahme zu nutzen.


AG Dippoldiswalde, 24.01.2020 - Az: 1 C 10/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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