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Darf die Miete für Rauchmelder in die Nebenkostenabrechnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann Mietkosten für Rauchmelder nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umwälzen. Es handelt sich hierbei nicht um umlegbare Kosten, da die Mietkosten in diesem Fall anstelle der Anschaffungskosten anfallen und die Anschaffungskosten nicht umlegbar sind.

Das es hingegen zulässig ist, die Mietkosten für Verbrauchserfassungsgeräte für Wasser, Heizwärme und Warmwasser umzulegen, ändert daran nichts. Denn hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, mithin eine Abweichung vom Normalfall. Zudem sind Rauchmelder nicht mit Geräten zur Verbrauchserfassung vergleichbar.

Hinweis: Die zugelassene und zunächst eingelegte Berufung ist zurückgenommen worden.


AG Leonberg, 25.04.2019 - Az: 2 C 11/19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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