Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.307 Anfragen

Zwischenablesung zu Lasten des Mieters?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Kosten einer Zwischenablesung können nicht formularmäßig auf Wohnraummieter umgelegt werden.

Im vorliegenden Fall hatten die Vertragsparteien im vorformulierten Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Kosten einer Zwischenablesung bei Ende des Mietverhältnisses zu tragen hat.

Eine solche Klausel im vorformulierten Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam. Der Mieter muss die Kosten daher nicht tragen.

Es handelt sich bei dieser Position um Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat (§ 535 Abs. 1 Satz 3 BGB). Es dürfen jedoch nur Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei den Kosten für die Zwischenablesung handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten, die im Rahmen eines Nutzerwechsels als Verwaltungskosten dem Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 3 BGB zur Last fallen (BGH, 14.11.2007 - Az: VIII ZR 19/07; AG Kassel, 08.05.2018 - Az: 453 C 539/18).

Nach § 535 Abs. 1 S. 3 BGB hat der Vermieter grundsätzlich die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen, so auch die durch den Auszug eines Meters innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode veranlassten Kosten einer Zwischenablesung. Das gilt, sofern die Mietvertragsparteien keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.

Das BGH-Urteil vom 14.11.2007 verbietet den Mietvertragsparteien nicht, anderslautende Regelungen über die Kostentragung von Zwischenablesekosten zu treffen.

Der BGH definiert Zwischenablesekosten als grundsätzlich nicht umlagefähige Verwaltungskosten, deren Kostentragung gesetzlich nicht geregelt ist und die bei mangelnder anderslautender Vereinbarung der Mietvertragsparteien dem Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. § BGB zur Last fallen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe