Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.338 Anfragen

Vermieter darf wegen Briefterror das Mietverhältnis kündigen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Unabhängig von der Frage, ob durch die außerordentliche Vielzahl von Mängelrügeschreiben (174 Schreiben in etwa 14 Wochen) der Hausfrieden erheblich gestört worden ist, ist jedenfalls das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien endgültig zerstört und zwar als Folge des vom Mieters gestarteten „Bombardements“ mit Mängelrügeschreiben aller Art.

Hierin ist auch eine bewusste und damit schuldhafte Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters zu sehen, sodass es eines Rückgriffs auf § 242 BGB zur Begründung des Kündigungsrechts nicht bedarf.

Die endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses als Kündigungsgrund bewirkt zugleich, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen Dauer und Intensität der Störungen nicht zugemutet werden kann. Dabei ist es unerheblich, dass jeweils mehrere Schreiben zeitlich oder postalisch zusammengefasst wurden, da hierdurch der Umfang der Beeinträchtigungen des Vermieters nicht berührt wird.

Vorliegend wurde daher die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und das Prozesskostenhilfegesuch für die Berufungsinstanz zurückgewiesen.

Das Amtsgericht hatte den Vermieter zu Recht für befugt gehalten, das Mietverhältnis fristlos gem. § 534 a BGB zu kündigen.


LG Bielefeld, 26.07.2001 - Az: 22 S 240/01

ECLI:DE:LGBI:2001:0726.22S240.01.00

Vorgehend: AG Bielefeld, 01.06.2001 - Az: 41 C 1104/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.338 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant