Im vorliegenden Fall fühlte sich ein Vermieter von seinem Mieter schlicht terrorisiert und kündigte fristlos.
Der Mieter hatte nämlich in 14 Wochen sage und Schreiben 174 Beschwerdebriefe wegen angeblicher Mängel an den Vermieter geschickt.
Das Gericht bestätigte die Kündigung des Vermieters - das Verhalten des Mieters stellte eine Verletzung des allgemeine Persönlichkeitsrechts des Vermieters dar.
Mehr als 12 Briefe pro Woche sind nach Auffassung des Gerichts in jeder Weise unangebracht und rechtsverletzend.
Es hätte ausgereicht, ein Erinnerungsschreiben pro Woche zu versenden. Der hier vorliegende Briefterror hat das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern jedoch nachhaltig zerstört.
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses war dem Vermieter daher unzumutbar.
AG Bielefeld, 01.06.2001 - Az: 41 C 1104/00
Nachfolgend: LG Bielefeld, 26.07.2001 - Az: 22 S 240/01
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