Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.354 Anfragen

Beschwerdebriefterror als Kündigungsgrund

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall fühlte sich ein Vermieter von seinem Mieter schlicht terrorisiert und kündigte fristlos.

Der Mieter hatte nämlich in 14 Wochen sage und Schreiben 174 Beschwerdebriefe wegen angeblicher Mängel an den Vermieter geschickt.

Das Gericht bestätigte die Kündigung des Vermieters - das Verhalten des Mieters stellte eine Verletzung des allgemeine Persönlichkeitsrechts des Vermieters dar.

Mehr als 12 Briefe pro Woche sind nach Auffassung des Gerichts in jeder Weise unangebracht und rechtsverletzend.

Es hätte ausgereicht, ein Erinnerungsschreiben pro Woche zu versenden. Der hier vorliegende Briefterror hat das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern jedoch nachhaltig zerstört.

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses war dem Vermieter daher unzumutbar.


AG Bielefeld, 01.06.2001 - Az: 41 C 1104/00

Nachfolgend: LG Bielefeld, 26.07.2001 - Az: 22 S 240/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.354 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant