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Umbau eines Balkons zur Terrasse ist keine Modernisierung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall sah der Vermieter den Austausch eines Balkons durch eine Terrasse als Modernisierung gem. § 555b BGB an und wollte dementsprechend die Miete gem. § 559 BGB erhöhen.

Mit diesem Vorhaben scheiterte der Vermieter jedoch.

Hier hatte es sich nicht um eine Modernisierung gehandelt, da die marktkonforme Umgestaltung der Mietsache im Vordergrund stand. Um eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts ging es indes nicht. Da keine Modernisierung vorlag, konnte die Miete auch nicht gem. § 559 BGB erhöht werden (Modernisierungsmieterhöhung).


LG Lübeck, 01.03.2018 - Az: 14 S 161/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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