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Hausreinigungspflicht des Mieters und die Hausreinigungskosten in der Nebenkostenabrechnung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenIst der Mieter
mietvertraglich zur Hausreinigung verpflichtet, so kann der Vermieter
Hausreinigungskosten auch nicht in der
Nebenkostenabrechnung umlegen.
Sofern der Mieter seiner Hausreinigungspflicht nicht nachgekommen sein sollte, so kann der Vermieter jedoch einen externen Dienstleister beauftragen um die entstandenen Kosten beim Mieter als Schadensersatz geltend machen.
Wichtig ist, dass der Vermieter sich bei der Abrechnung der Nebenkosten nicht dazu verleiten lässt, diesen Posten einfach mit in die Abrechnung aufzunehmen. Dies ist nicht zulässig, denn bei der Forderung des Vermieters handelt es sich eben in einem solchen Fall gerade nicht um eine zulässige Nebenkostenposition.
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