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Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war mietvertraglich das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum 31.3.2009 wirksam ausgeschlossen. Dennoch kündigte der Mieter zum 30.11.2008 und zog entsprechend aus. Anschließend zahlte er keine Miete mehr.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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