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Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war mietvertraglich das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum 31.3.2009 wirksam ausgeschlossen. Dennoch kündigte der Mieter zum 30.11.2008 und zog entsprechend aus. Anschließend zahlte er keine Miete mehr.

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AG Leipzig, 12.04.2010 - Az: 162 C 6252/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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