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Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Im vorliegenden Fall war mietvertraglich das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum 31.3.2009 wirksam ausgeschlossen. Dennoch kündigte der Mieter zum 30.11.2008 und zog entsprechend aus. Anschließend zahlte er keine Miete mehr.
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