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Komposthaufen im Garten muss geduldet werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter hat hinsichtlich eines Komposthaufens auf dem Gartenteil seines Nachbarn keinen Beseitigungsanspruch, wenn vom Komposthaufen lediglich eine geringfügige Geruchsbelästigung ausgeht.

Das Anlegen und der Unterhalt eines Komposthaufens stellt keinen Verstoß gegen § 906 BGB dar, wenn wie vorliegend hierdurch allenfalls eine unwesentliche Beeinträchtigung in der Benutzung des Gartenteils entsteht.

Schließlich verstößt der Komposthaufen nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, sondern ist mit dem Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes und dem Bayerischen Abfallgesetz vereinbar.

Nach diesen Vorschriften dürfen pflanzliche Abfälle zur Verrottung gebracht werden, sofern eine erhebliche Geruchsbelästigung der Nachbarn ausgeschlossen ist. Eine solche lag hier nicht vor.


LG Regensburg, 27.03.1984 - Az: S 320/83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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