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Fristlose Kündigung wegen Eintretens der Wohnungstür eines Mitmieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter die Wohnungstür eines Mitmieters eintritt. Dies stellt eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar.


LG Berlin, 21.10.1983 - Az: 64/63a S 147/83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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